Reisen-für-Alle

GEPRÜFT.

VERLÄSSLICH.  DETAILLIERT.

Reisen für Alle

Potentiale nutzen – Barrierefreiheit als Qualitätskriterium einbinden

Urlaub „ohne Einschränkungen“ wird im Tourismus zunehmend als Qualitätskriterium angesehen. Von barrierefreien Angeboten profitieren alle, nicht nur gut 10 Millionen Menschen mit staatlich anerkannter Behinderung. Sie sind eine hilfreiche und komfortable Lösung, zum Beispiel auch für 12 Millionen Familien mit Kleinkindern, Menschen mit vorübergehender Einschränkung und 19 Millionen Senioren in Deutschland.

Es geht nicht darum, dass ihr Angebot des Anbieters vollständig barrierefrei ist – viel wichtiger ist die verlässliche Information über das tatsächlich vorhandene Angebot, auf Grundlage derer Gäste selbst entscheiden können, ob das Angebot für sie geeignet ist oder nicht.

Mit dem Bundesprojekt „Reisen für Alle“ ist seit 2014 erstmals eine bundesweit einheitliche Darstellung von geprüften Informationen über barrierefreie Angebote möglich und richtet sich an ALLE UNTERNEHMEN der gesamten touristischen Servicekette: Von der Information vor Reiseantritt, über die Tourist-Information und das Restaurant bzw. Hotel bis hin zum Museum, Wanderwegen und Freizeiteinrichtungen vor Ort. Sogar ganze Regionen und Städte können sich zertifizieren lassen.

Die Kennzeichnung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss eine Kennzeichnung mit einer Nacherhebung erfolgen.

Weitere Informationen zu „Reisen für Alle“ finden Sie im Dokument „Reisen für Alle“ – Allgemeine Informationen zum Projekt.

Ideen zur Optimierung Ihres Angebots oder Austausch mit bereits erfahrenen Tourismusanbietenden aus Bayern für Ihr Angebot “Barrierefreier Urlaub in Bayern” erhalten Sie bei der Bayern Tourismus Marketing GmbH (BayTM) direkt hier!

Die operative Bearbeitung von “Reisen für Alle “erfolgt im Auftrag der Bayern Tourismus Marketing GmbH (BayTM) durch die BTG Bayern Tourist GmbH, Vertragspartner ist die BayTM.

Ablauf

  • Zunächst füllen Sie das Formular zum Prüfauftrag und senden dieses Dokument an die BTG Bayern Tourist GmbH. Bei Rückfragen kommt die bearbeitende Person auf Sie zu.
  • Im Nachgang erhalten Sie eine „Vereinbarung über die Erhebung und Beantragung“ zur Unterschrift und die Information, ob eine Förderung möglich ist. Sobald dieses unterschriebene Dokument innerhalb der angegebenen Rückmeldefrist (i.d.R. 14 Tage) bei uns eingegangen ist, startet der Prozess der Kennzeichnung.
  • Nach Eingang der Unterlagen erhalten die genannten Teilnehmer für die Online-Schulung Ihren Zugangslink. Nach Absolvieren der Online-Schulung vereinbart ein/e speziell geschulte/r Erheber/in einen Prüftermin mit Ihnen.
  • Es erfolgt die Vor-Ort-Begehung durch den/die Erheber/in, der/die den IST-Zustand Ihres Angebots (inkl. Fotoaufnahmen) für alle Gästegruppen erfasst.
  • Anschließend werden die Daten an die zentrale Prüfstelle übergeben, die die Kennzeichnung vergibt und die Auswertungsberichte verfasst.
  • Sie erhalten Ihre Urkunde sowie die Auswertungsberichte, die die Zugänglichkeit und barrierefreie Nutzbarkeit Ihres Angebots im Detail beschreiben.
  • Nach Zulieferung von Bild- und Textmaterial Ihrerseits wird Ihr Angebot mit den Auswertungsberichten auf der Projekthomepage www.reisen-fuer-alle.de sowie auf der Seite erlebe.bayern/urlaub-fuer-alle dargestellt.

Antrag

Um die Teilnahme zur der Kennzeichnung „Reisen für Alle“ zu beantragen, senden Sie bitte das Formular zum Prüfauftrag per Post, Fax oder E-Mail an:

Bayern Tourist GmbH (BTG)
Prinz-Ludwig-Palais
Türkenstraße 7
80333 München

Tel. 089 28098-99
Fax 089 28099-31
reisenfueralle -at- btg-service -dot- de

Kosten und Förderung:

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  1. Bearbeitungskosten (inkl. Erhebung vor Ort)
  2. Kennzeichnungskosten

Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Umfang/Größe des Angebots. Die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ gilt nach Aushändigung für 3 Jahre.

Im Jahr 2024 können dank einer Finanzierungszusage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Kennzeichnungen nach „Reisen für Alle“ durch die BayTM gefördert werden. Diese Förderung gilt in 2024 bis zur Ausschöpfung des Förderkontingents in Höhe von 50.000 € brutto und gilt ausschließlich für folgende Teilnehmende:

  1. Erstkennzeichnung: Förderbetrag 600 € netto
  2. Rekennzeichnung nach den ersten 3 Jahren: Förderbetrag 300 € netto (vorläufig max. 50 Betriebe in 2024)

Fristen und Beantragung der Förderung in 2024:

1.Erstkennzeichnung:

  • ab dem 1.5.2024 können Sie uns das Formular zum Prüfauftrag ausgefüllt zusenden (gerne direkt per Mail an reisenfueralle@btg-service.de), welches als Antrag zur Förderung 2024 gilt
  • Sie erhalten im Nachgang die Info, ob eine Förderung in Höhe von 600 € netto möglich ist, zusammen mit der entsprechenden Vereinbarung zur verbindlichen Unterschrift

2.Rekennzeichnung nach den ersten 3 Jahren

  • ab dem 15.5.2024 ab 10 Uhr können Sie uns das Formular zum Prüfauftrag ausgefüllt zusenden (gerne direkt per Mail an reisenfueralle@btg-service.de), welches als Antrag zur Förderung 2024 gilt
  • Wir vergeben die Plätze nach dem Prinzip „First come, first serve“-Prinzip bis zur Ausschöpfung von 50 Teilnehmenden in 2024
  • Sie erhalten im Nachgang die Info, ob eine Förderung in Höhe von 300 € netto möglich ist, zusammen mit der entsprechenden Vereinbarung zur verbindlichen Unterschrift

Betriebe, die nicht in die Förderung aufgenommen werden, können sich zu den unten genannten Gesamtkosten kennzeichnen lassen. Gleiches gilt für alle Betriebe, wenn der Fördertopf bereits ausgeschöpft ist.

Wird ein Betrieb in mehrere Angebote (z. B. Übernachtungsbetrieb und Restaurantbetrieb) aufgeteilt und diese werden getrennt ausgewertet und gekennzeichnet, handelt es sich um mehrere Betriebe, die jeweils getrennt und einzelnen abgerechnet werden. Eine Förderung kann maximal bei einem Betrieb in Anspruch genommen werden. Dies vorbehaltlich der Ausschöpfung des Förderbudgets.
Die Kosten werden nach der Auswertung von der Bayern Tourismus Marketing GmbH an den Vertragspartner berechnet.
Stand: 22.04.2024